Wer kann per Brief wählen?
Jede wahlberechtigte Person kann ohne Angabe von Gründen per Brief wählen. Voraussetzung ist ein Wahlschein, den die Gemeinde ausstellt, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Mit dem Wahlschein erhalten Sie die Briefwahlunterlagen: Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, roter Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt.
So beantragen Sie die Briefwahl online
- Wahlbenachrichtigung bereitlegen: Darauf stehen Ihre Nummer im Wählerverzeichnis und oft ein QR-Code, der direkt zum Online-Antrag führt.
- Antrag ausfüllen: Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift sind Pflicht. Wenn die Unterlagen an eine andere Adresse gehen sollen, etwa während eines Urlaubs, geben Sie diese an.
- Absenden: Viele Gemeinden bestätigen den Eingang per E-Mail. Die Unterlagen kommen per Post.
Statt des Online-Formulars können Sie den Antrag auch per E-Mail, per Brief mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder persönlich im Wahlamt stellen. Telefonisch ist der Antrag nicht zulässig. Ohne Wahlbenachrichtigung geht es ebenfalls, solange Sie im Wählerverzeichnis stehen.
Achtung bei Links in Mails oder Nachrichten: Nutzen Sie nur das Portal Ihrer Gemeinde oder den QR-Code auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung. Private Websites, die angeblich die Briefwahl für Sie beantragen, brauchen Sie nicht.
Fristen
Für Bundestagswahlen regelt die Bundeswahlordnung die Fristen:
- Der Wahlschein kann bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18 Uhr, beantragt werden. Bei einer Wahl am Sonntag ist das Freitag, 18 Uhr.
- Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal unmöglich macht, ist ein Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.
- Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingehen. Rechnen Sie Postlaufzeiten ein und schicken Sie ihn innerhalb Deutschlands spätestens einige Werktage vorher ab.
Bei Landtags-, Kommunal- und Europawahlen gelten eigene Wahlordnungen, die Fristen sind aber ähnlich. Die genauen Termine stehen auf der Wahlbenachrichtigung.
Richtig per Brief wählen
- Stimmzettel persönlich und unbeobachtet ankreuzen.
- Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legen und zukleben.
- Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein mit Datum unterschreiben.
- Wahlschein und Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken und zukleben.
- Den Wahlbrief innerhalb Deutschlands unfrankiert in den Briefkasten werfen oder direkt bei der angegebenen Stelle abgeben.
Der häufigste Fehler ist die fehlende Unterschrift auf dem Wahlschein. Dann wird der Wahlbrief zurückgewiesen und die Stimme zählt nicht.
Briefwahl aus dem Ausland
Wer vorübergehend im Ausland ist, beantragt die Unterlagen wie gewohnt und gibt die Auslandsadresse an. Dauerhaft im Ausland lebende Deutsche müssen sich für Bundestagswahlen zuvor auf Antrag ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wegen der längeren Postwege sollten Auslandswähler sehr früh beantragen und den Wahlbrief gegebenenfalls frankieren.
Warum nicht gleich online wählen?
Die Beantragung ist digital, die Stimmabgabe nicht. Warum politische Wahlen in Deutschland bislang nicht über das Internet stattfinden und wo es Ausnahmen gibt, erklärt unser Beitrag zu Online-Wahlen. Weitere Möglichkeiten, sich zwischen den Wahlen einzubringen, beschreibt der Ratgeber Bürgerbeteiligung.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
