Was sind Online-Wahlen?
Bei einer Online-Wahl geben Wahlberechtigte ihre Stimme über das Internet ab, meist im Browser oder per App auf dem eigenen Gerät, statt in der Wahlkabine einen Stimmzettel anzukreuzen. Andere Begriffe dafür sind Onlinewahlen, Internetwahl oder I-Voting. E-Voting oder Electronic Voting ist der Oberbegriff für jede elektronische Stimmabgabe, also auch für Wahlgeräte im Wahllokal. Online-Abstimmungen sind eng verwandt, betreffen aber Sachfragen statt Personen. Digitale Wahlen und Abstimmungen gelten als Teil der E-Democracy, also der Nutzung des Internets für demokratische Prozesse.
Warum in Deutschland nicht online gewählt wird
Das Grundgesetz verlangt in Artikel 38, dass Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sind. Diese Wahlrechtsgrundsätze, kurz Wahlgrundsätze, gelten für jede Bundestagswahl, für Landtags- und Kommunalwahlen gelten sie über die Landesverfassungen ebenso. Aus der Verfassung leitet das Bundesverfassungsgericht zudem den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl ab. In seinem Urteil vom 3. März 2009 zu den Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 entschied das Gericht: Beim Einsatz von elektronischen Wahlgeräten müssen die wesentlichen Schritte des Wahlaktes und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Die damals eingesetzten Wahlgeräte erfüllten das nicht, denn die Stimme wurde nur elektronisch gespeichert und war für Wähler nicht überprüfbar.
Seitdem werden in Deutschland bei politischen Wahlen keine Wahlcomputer mehr eingesetzt. Das Urteil verbietet elektronische Wahlen nicht grundsätzlich, setzt aber hohe Hürden. Für Online-Wahlen über das Internet kommen weitere Probleme hinzu, weil die Stimmabgabe nicht in einem kontrollierten Wahllokal stattfindet.
Wie sicher sind Online-Wahlen?
Die Sicherheit ist die zentrale Frage. Folgende Probleme müssen gelöst sein, um Manipulationen zu verhindern und das Vertrauen der Wählerschaft zu gewinnen:
Wahlgeheimnis und Überprüfbarkeit
Eine geheime Wahl muss gleichzeitig überprüfbar sein. Bei der Wahl per Stimmzettel ist das einfach: Niemand weiß, wer welchen Stimmzettel eingeworfen hat, aber jeder kann bei der Auszählung zusehen. Digital ist dieser Spagat schwer. Das System muss prüfen, dass nur Wahlberechtigte und jeder nur einmal wählt, darf die Stimme aber nicht mit der Person verknüpfen. Kryptografische Verfahren können das leisten, etwa mit Ende-zu-Ende-Verifizierbarkeit: Jeder Wähler kann prüfen, dass seine Stimme unverändert gezählt wurde, ohne sie jemandem beweisen zu können. Für Laien bleiben solche Verfahren aber schwer nachvollziehbar.
Freie Wahl ohne Druck
Wer zu Hause am Rechner wählt, kann beobachtet oder unter Druck gesetzt werden, etwa in der Familie. Dieses Problem besteht auch bei der Briefwahl, die das Bundesverfassungsgericht trotz dieses Risikos für zulässig hält. Manche Systeme erlauben deshalb, mehrfach abzustimmen, wobei nur die letzte Stimme zählt.
Sicherheit der Geräte
Die Stimme wird auf privaten Computern und Smartphones abgegeben, die mit Schadsoftware infiziert sein können. Auch Angriffe auf die Server, Überlastungsangriffe am Wahltag oder Manipulationen durch Innentäter müssen ausgeschlossen werden.
Vertrauen
Selbst ein sicheres System nützt wenig, wenn die Bevölkerung dem Ergebnis nicht vertraut. Schon der Verdacht auf Wahlmanipulation kann die Legitimität einer Wahl beschädigen.
BSI-Standards für sichere Onlinewahlen
Für Wahlen im nicht-politischen Bereich hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Anforderungen formuliert. Dazu gehören ein Schutzprofil für Online-Wahlprodukte nach den internationalen Common Criteria und die Technische Richtlinie TR-03169. Den Wahlverantwortlichen in Vereinen, Verbänden oder Hochschulen dienen sie als Orientierung, wenn sie eine Wahlsoftware auswählen. Anbieter können ihre Produkte nach diesem Sicherheitsstandard prüfen lassen; achten Sie bei der Auswahl auf entsprechende Zertifizierungen. Wichtige Punkte sind:
- Authentifizierung: Nur Wahlberechtigte erhalten Zugang, etwa mit persönlichen Zugangsdaten, QR-Codes oder einer elektronischen Signatur, die getrennt per Post oder E-Mail verschickt werden.
- Geheimhaltung: Wählerverzeichnis und Urne sind technisch getrennt, sodass keine Stimme einer Person zugeordnet werden kann.
- Integrität: Stimmen werden verschlüsselt übertragen und gespeichert, jede Veränderung muss erkennbar sein.
- Nachvollziehbarkeit: Der Ablauf der Wahl wird protokolliert, die Auszählung erst nach Wahlende freigeschaltet.
- Datenverarbeitung: Personenbezogene Daten der Wähler werden nur für die Wahl verwendet und danach gelöscht.
Vorteile digitaler Wahlen und Abstimmungen
- Ortsunabhängigkeit: Wer seine Stimme online abgibt, kann das von überall tun. Wähler können auch aus dem Ausland ihre Stimme abgeben.
- Barrierefreiheit: Menschen mit Behinderungen können mit eigenen Hilfsmitteln wie Screenreadern wählen.
- Schnelle Auszählung: Das Ergebnis liegt kurz nach Wahlende vor, Zählfehler bei der Auszählung von Hand entfallen.
- Weniger Aufwand: Druck und Versand von Unterlagen wie bei Briefwahlen entfallen weitgehend.
- Höhere Wahlbeteiligung: Bei Hochschulwahlen und Vereinswahlen erhoffen sich Organisatoren mehr Beteiligung. Ob das gelingt, hängt stark vom Einzelfall ab.
Wo die Online-Wahl schon genutzt wird
Estland
Estland bietet als erstes Land landesweit Internetwahlen an, seit den Kommunalwahlen 2005 und den Parlamentswahlen 2007. Grundlage ist die verpflichtende elektronische Identitätskarte. Wähler können ihre Online-Stimme mehrfach ändern und zählen lassen, was als Schutz gegen Druck dient. Ein großer Teil der Stimmen wird inzwischen online abgegeben. Sicherheitsforscher haben das System wiederholt kritisiert, die estnischen Behörden haben es weiterentwickelt.
Schweiz
Die Schweiz hat E-Voting in mehreren Kantonen erprobt, die Versuche nach festgestellten Sicherheitslücken 2019 unterbrochen und mit strengeren Anforderungen wieder aufgenommen. Seit 2023 können in einigen Kantonen wieder ausgewählte Wählergruppen elektronisch abstimmen, vor allem Auslandsschweizer.
Sozialwahl in Deutschland
Bei der Sozialwahl 2023 konnten Mitglieder einiger Ersatzkassen erstmals online wählen. Es war ein Modellprojekt, das gesetzlich ausdrücklich vorgesehen war. Die Sozialwahl bestimmt die Selbstverwaltung von Renten- und Krankenversicherung, ist aber keine politische Wahl im Sinne von Artikel 38 Grundgesetz.
Vereine, Hochschulen, Unternehmen
Für Vereinswahlen, Hochschulwahlen und Wahlen in Verbänden und Kammern gibt es mehr Spielraum, denn hier gelten nicht die strengen Vorgaben für politische Wahlen. Vereine können Mitgliederversammlungen seit 2023 auch virtuell oder hybrid durchführen, wenn die Satzung oder ein Beschluss das vorsieht. Viele Hochschulen wählen ihre Gremien online, und spezialisierte Dienstleister wie POLYAS bieten Online-Wahlsysteme an. Bei der Auswahl sollten Wahlverantwortliche auch auf die Datenverarbeitung achten: Wo stehen die Server, wer hat Zugriff, wann werden die Daten gelöscht?
Was digital schon geht
Auch ohne Online-Wahl ist vieles rund um politische Wahlen digital:
- Wahlschein anfordern: Die Unterlagen für die Stimmabgabe per Post fordern Sie in den meisten Gemeinden online an, siehe Briefwahl online beantragen.
- Informieren: Wahlprogramme, Kandidatenprofile und Entscheidungshilfen wie der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung stehen online.
- Ergebnisse: Wahlleiter veröffentlichen vorläufige Ergebnisse am Wahlabend online, bis auf die Ebene einzelner Wahlbezirke.
Kommt die Online-Wahl?
Für politische Wahlen in Deutschland ist derzeit keine Einführung geplant. Befürworter verweisen auf höhere Wahlbeteiligung, Barrierefreiheit und Vorteile für Auslandsdeutsche. Kritiker, darunter viele IT-Sicherheitsfachleute, halten die Risiken für zu groß und den Gewinn für zu klein, zumal die Briefwahl bereits eine bequeme Alternative ist. Studien aus Ländern mit Online-Wahl zeigen keinen eindeutigen Anstieg der Beteiligung. Bevor Online-Wahlen in Frage kommen, müssten Systeme beweisbar sicher, unabhängig überprüfbar und für die Bürger verständlich sein.
Häufige Fragen zu Online-Wahlen
Kann ich bei der Bundestagswahl online wählen?
Nein. Sie können nur im Wahllokal wählen gehen oder per Brief wählen. Den Antrag auf den Wahlschein können Sie aber online stellen.
Wie läuft die Stimmabgabe bei einer Online-Wahl ab?
Wähler erhalten Zugangsdaten, melden sich im Wahlsystem an, wählen ihre Kandidaten aus und bestätigen die Stimmabgabe. Das System bestätigt den Eingang, ohne die Wahlentscheidung mit der Person zu verknüpfen.
Ist E-Voting das Gleiche wie eine Online-Wahl?
E-Voting ist der Oberbegriff für elektronische Stimmabgabe. Er umfasst Wahlcomputer im Wahllokal und Online-Wahlen über das Internet von zu Hause aus.
Sind Online-Abstimmungen im Verein gültig?
Ja, wenn die Satzung sie zulässt oder die gesetzlichen Voraussetzungen für virtuelle Versammlungen erfüllt sind.
Weitere Formen digitaler Mitbestimmung beschreiben unsere Beiträge zu Bürgerbeteiligung und Liquid Democracy. Einen Überblick gibt der Bereich Digitale Demokratie.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
