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Onlinezugangsgesetz: Was das OZG für Bürger und Unternehmen bedeutet

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder seit 2017, ihre Verwaltungsleistungen auch online anzubieten und über Verwaltungsportale zugänglich zu machen. Die ursprüngliche Frist Ende 2022 wurde deutlich verfehlt. Mit dem OZG-Änderungsgesetz von 2024, oft OZG 2.0 genannt, setzt der Gesetzgeber auf durchgängig digitale Verfahren, die BundID als zentrales Konto und weniger Papier.

Stand: November 2026

Was das OZG regelt

Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ trat im August 2017 in Kraft. Es schreibt vor, dass Bund, Länder und damit auch die Kommunen ihre Leistungen elektronisch anbieten und miteinander verknüpfen. Bürger und Unternehmen sollen von jedem Verwaltungsportal aus zu allen Online-Leistungen gelangen, egal welche Behörde zuständig ist (Portalverbund).

Um die Arbeit zu ordnen, wurden die Verwaltungsleistungen in einem Katalog mit 575 Leistungsbündeln zusammengefasst und nach Lebens- und Unternehmenslagen sortiert, etwa Geburt, Umzug, Unternehmensgründung oder Steuern. Einzelne Länder übernahmen die Entwicklung bestimmter Themen und stellten die Lösungen anderen nach dem Prinzip „Einer für Alle“ zur Verfügung.

Warum die Frist 2022 verfehlt wurde

Bis Ende 2022 war nur ein Teil der Leistungen flächendeckend online verfügbar. Gründe, die in der Debatte immer wieder genannt werden:

Was das OZG-Änderungsgesetz ändert

Das Änderungsgesetz trat im Juli 2024 in Kraft. Wichtige Punkte:

Was Bürger und Unternehmen davon haben

Für Bürger zeigt sich das OZG zum Beispiel beim Wohngeld, bei der Ummeldung, beim Führungszeugnis oder bei der Kfz-Zulassung, die in vielen Orten online möglich sind. Für Gründer ist besonders relevant, dass die Gewerbeanmeldung online vielerorts funktioniert und Steuersachen über ELSTER laufen. Wie gut das Angebot ist, hängt allerdings weiterhin stark von der eigenen Kommune ab.

Verwandte Gesetze

Einen Überblick über die Werkzeuge der digitalen Behördengänge gibt unser Hub Digitale Verwaltung.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.