Was die Online-Ausweisfunktion ist
Seit November 2010 enthält der Personalausweis einen Chip, auf dem die Ausweisdaten gespeichert sind. Mit der Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funktion genannt, können Sie diese Daten verschlüsselt an einen Dienst übermitteln, etwa an ein Behördenportal. Der Dienst erfährt nur die Daten, die er für den Vorgang braucht und für die er staatlich berechtigt ist. Sie sehen vor der Übermittlung, welche Daten angefragt werden, und bestätigen mit der PIN.
Die gleiche Funktion haben der elektronische Aufenthaltstitel und die eID-Karte für Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums.
Was Sie brauchen
- Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Ihre sechsstellige PIN
- ein Smartphone mit NFC und der AusweisApp oder einen Computer mit der AusweisApp und einem geeigneten Kartenleser (alternativ kann ein Smartphone als Kartenleser für den PC dienen)
Einrichten in drei Schritten
- AusweisApp installieren: Die App des Bundes gibt es kostenlos für Android, iOS, Windows und macOS. Sie prüft beim ersten Start, ob Ihr Gerät den Ausweis lesen kann.
- PIN setzen: Mit dem Ausweis haben Sie per Post einen PIN-Brief mit einer fünfstelligen Transport-PIN erhalten. In der App ersetzen Sie diese durch eine eigene sechsstellige PIN. Notieren Sie die PIN nicht auf dem Ausweis.
- Funktion testen: In der App können Sie Ihre gespeicherten Daten selbst auslesen und so prüfen, ob alles funktioniert.
Funktion ausgeschaltet? Bei Ausweisen aus der Zeit vor Juli 2017 konnte die Funktion bei der Ausgabe abgewählt werden. Das Einschalten ist im Bürgeramt möglich.
PIN vergessen oder gesperrt?
- Nach zwei falschen Eingaben fragt die App die sechsstellige Zugangsnummer (CAN) ab, die vorne auf dem Ausweis steht. Danach haben Sie einen dritten Versuch.
- Nach drei Fehlversuchen ist die PIN gesperrt. Entsperren können Sie sie mit der PUK aus dem PIN-Brief. Ist auch der Brief verloren, hilft das Bürgeramt.
- Eine vergessene PIN setzt das Bürgeramt neu. Bringen Sie den Ausweis mit.
- Bei Verlust des Ausweises lassen Sie die Online-Funktion über den Sperrnotruf sperren und melden den Verlust.
Wofür Sie den Online-Ausweis nutzen können
- Anmeldung bei der BundID und bei Serviceportalen der Länder und Kommunen
- sofortige Registrierung bei ELSTER ohne Aktivierungsbrief
- Führungszeugnis beantragen, Rentenauskunft abrufen, Wohnsitz ummelden (je nach Gemeinde)
- Kfz online zulassen oder abmelden
- GmbH online gründen per Video-Beurkundung beim Notar
- Gewerbe online anmelden
- bei privaten Anbietern, etwa zur Kontoeröffnung oder Altersverifikation, sofern sie die Funktion unterstützen
Wie sicher ist die Online-Ausweisfunktion?
Die Datenübertragung ist Ende-zu-Ende verschlüsselt, und Dienste brauchen ein staatliches Berechtigungszertifikat, das festlegt, welche Daten sie abfragen dürfen. Ohne PIN lassen sich die Daten nicht für die Online-Identifizierung nutzen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat die technischen Richtlinien dafür entwickelt. Wichtig für Sie: Geben Sie die PIN nur in der AusweisApp ein, nie auf einer Website oder am Telefon.
Die Online-Ausweisfunktion ist ein Grundbaustein der digitalen Verwaltung. Mit dem OZG-Änderungsgesetz soll sie in vielen Verfahren die Unterschrift ersetzen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
