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Online-Ausweisfunktion: Den Personalausweis digital nutzen

Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich im Internet mit Ihrem Personalausweis aus. Sie brauchen dafür den Ausweis, Ihre sechsstellige PIN und ein NFC-fähiges Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp (oder einen Kartenleser am PC). Bei Ausweisen, die seit Juli 2017 ausgegeben wurden, ist die Funktion automatisch eingeschaltet.

Stand: November 2026

Was die Online-Ausweisfunktion ist

Seit November 2010 enthält der Personalausweis einen Chip, auf dem die Ausweisdaten gespeichert sind. Mit der Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funktion genannt, können Sie diese Daten verschlüsselt an einen Dienst übermitteln, etwa an ein Behördenportal. Der Dienst erfährt nur die Daten, die er für den Vorgang braucht und für die er staatlich berechtigt ist. Sie sehen vor der Übermittlung, welche Daten angefragt werden, und bestätigen mit der PIN.

Die gleiche Funktion haben der elektronische Aufenthaltstitel und die eID-Karte für Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Was Sie brauchen

Einrichten in drei Schritten

  1. AusweisApp installieren: Die App des Bundes gibt es kostenlos für Android, iOS, Windows und macOS. Sie prüft beim ersten Start, ob Ihr Gerät den Ausweis lesen kann.
  2. PIN setzen: Mit dem Ausweis haben Sie per Post einen PIN-Brief mit einer fünfstelligen Transport-PIN erhalten. In der App ersetzen Sie diese durch eine eigene sechsstellige PIN. Notieren Sie die PIN nicht auf dem Ausweis.
  3. Funktion testen: In der App können Sie Ihre gespeicherten Daten selbst auslesen und so prüfen, ob alles funktioniert.

Funktion ausgeschaltet? Bei Ausweisen aus der Zeit vor Juli 2017 konnte die Funktion bei der Ausgabe abgewählt werden. Das Einschalten ist im Bürgeramt möglich.

PIN vergessen oder gesperrt?

Wofür Sie den Online-Ausweis nutzen können

Wie sicher ist die Online-Ausweisfunktion?

Die Datenübertragung ist Ende-zu-Ende verschlüsselt, und Dienste brauchen ein staatliches Berechtigungszertifikat, das festlegt, welche Daten sie abfragen dürfen. Ohne PIN lassen sich die Daten nicht für die Online-Identifizierung nutzen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat die technischen Richtlinien dafür entwickelt. Wichtig für Sie: Geben Sie die PIN nur in der AusweisApp ein, nie auf einer Website oder am Telefon.

Die Online-Ausweisfunktion ist ein Grundbaustein der digitalen Verwaltung. Mit dem OZG-Änderungsgesetz soll sie in vielen Verfahren die Unterschrift ersetzen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.