Was ist ein Einzelunternehmen?
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform. Es gehört einer einzigen natürlichen Person, dem Einzelunternehmer oder der Einzelunternehmerin. Wer sich allein selbstständig macht und keine Gesellschaft gründet, ist automatisch Einzelunternehmer. Es gibt keine Trennung zwischen Unternehmen und Inhaber: Sie treffen alle Entscheidungen allein, erhalten den gesamten Gewinn und tragen alle Verluste.
Je nach Tätigkeit sind Einzelunternehmer entweder Gewerbetreibende, etwa Händler, Handwerker, Gastronomen oder Onlinehändler, oder Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Designer, Journalisten oder Übersetzer. Diese Unterscheidung bestimmt, wo Sie sich anmelden und ob Gewerbesteuer anfällt.
Vor- und Nachteile
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| kein Mindestkapital erforderlich | unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen |
| schnelle und günstige Gründung | Kreditwürdigkeit hängt an der Person |
| alleinige Entscheidungsfreiheit | Ausfall des Inhabers trifft das ganze Unternehmen |
| einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), solange keine Bilanzierungspflicht besteht | Partner oder Investoren lassen sich schwer aufnehmen |
| Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro | höherer Einkommensteuersatz bei hohen Gewinnen möglich |
Einzelunternehmen gründen: Schritt für Schritt
1. Geschäftsidee und Planung
Bevor Sie sich anmelden, sollten Angebot, Zielgruppe, Preise und Kosten klar sein. Ein einfacher Businessplan hilft beim Durchrechnen und ist Pflicht, wenn Sie einen Kredit oder Gründungszuschuss beantragen. Prüfen Sie auch, ob Ihre Tätigkeit eine Erlaubnis, eine Meisterpflicht im Handwerk oder einen Sachkundenachweis erfordert.
2. Namen festlegen
Einzelunternehmer ohne Eintrag im Handelsregister dürfen eine Geschäftsbezeichnung verwenden, etwa „Malerbetrieb Sonnenschein“. Auf Rechnungen und Geschäftsbriefen müssen aber Vor- und Nachname stehen. Erst als eingetragener Kaufmann (e.K.) führen Sie eine Firma im Sinne des HGB. Tipps zur Namenswahl gibt der Ratgeber Firmenname finden.
3. Gewerbe anmelden
Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe beim Gewerbeamt der Gemeinde an, in der der Betrieb sitzt, spätestens zu Beginn der Tätigkeit. In vielen Städten geht das online, siehe Gewerbe online anmelden. Das Gewerbeamt informiert unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.
Freiberufler brauchen keinen Gewerbeschein. Für sie ist die Anmeldung beim Finanzamt der einzige Schritt.
4. Beim Finanzamt anmelden
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER. Darin schätzen Sie Umsatz und Gewinn, wählen die Gewinnermittlungsart und entscheiden über die Kleinunternehmerregelung. Danach erhalten Sie Ihre Steuernummer. Eine Anleitung finden Sie unter Steuernummer beantragen.
5. Handelsregister prüfen
Eine Eintragung ins Handelsregister ist für Kleingewerbetreibende freiwillig. Braucht Ihr Betrieb nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb, sind Sie Istkaufmann und müssen sich als e.K. eintragen lassen. Dann gelten die Regeln des HGB, etwa die Pflicht zur doppelten Buchführung. Mehr dazu unter Handelsregister-Eintragung.
6. Konto, Versicherungen, Vorsorge
- Geschäftskonto: Rechtlich nicht vorgeschrieben, aber ein separates Konto erleichtert die Buchhaltung erheblich.
- Krankenversicherung: Selbstständige müssen sich selbst gesetzlich oder privat versichern. Melden Sie die Selbstständigkeit Ihrer Krankenkasse.
- Rentenversicherung: Für die meisten Selbstständigen freiwillig, für einige Berufsgruppen wie Handwerker, Lehrer oder Pflegekräfte Pflicht.
- Betriebshaftpflicht: Wegen der persönlichen Haftung für viele Einzelunternehmer sinnvoll.
7. Mitarbeiter
Ein Einzelunternehmen kann Mitarbeiter beschäftigen. Vor der ersten Einstellung brauchen Sie eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit und müssen die Beschäftigten bei der Krankenkasse anmelden.
Steuern im Einzelunternehmen
- Einkommensteuer: Der Gewinn wird zusammen mit Ihren übrigen Einkünften mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
- Gewerbesteuer: Nur für Gewerbetreibende. Natürliche Personen haben einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag, und die gezahlte Gewerbesteuer wird zum Teil auf die Einkommensteuer angerechnet.
- Umsatzsteuer: Grundsätzlich stellen Sie Umsatzsteuer in Rechnung und führen sie ans Finanzamt ab. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind Sie davon befreit, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (Grenzen seit 2025).
Für die Gewinnermittlung reicht meist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bilanzieren müssen Einzelunternehmer erst als eingetragene Kaufleute oder wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten sind.
Haftung: das größte Risiko
Für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, also auch mit Ersparnissen, Auto oder Immobilie. Das ist bei geringem Risiko, etwa bei Beratung oder kreativen Dienstleistungen, oft vertretbar. Bei hohen Investitionen, Warenlagern, Mitarbeitern oder haftungsträchtigen Aufträgen sollten Sie eine haftungsbeschränkte Rechtsform wie GmbH oder UG prüfen. Einen Vergleich bietet unser Überblick zu den Rechtsformen.
Einzelunternehmen im Nebenerwerb
Auch neben einer Anstellung können Sie ein Einzelunternehmen gründen. Die Anmeldung läuft genauso. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, wenn Ihr Arbeitsvertrag das verlangt, und achten Sie darauf, ihm keine Konkurrenz zu machen. Bei der Krankenversicherung bleiben Sie in der Regel über die Anstellung versichert, solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich wird.
Häufige Fragen
Was kostet es, ein Einzelunternehmen zu gründen?
Die Gründung selbst ist günstig: Es fällt die Gebühr für die Gewerbeanmeldung an, deren Höhe die Gemeinde festlegt. Für Freiberufler ist die Anmeldung beim Finanzamt kostenlos.
Wie lange dauert die Gründung?
Die Gewerbeanmeldung ist oft am selben Tag erledigt. Die Steuernummer kann einige Wochen dauern. Mit der Tätigkeit dürfen Sie ab der Anmeldung beginnen.
Kann ich das Einzelunternehmen später in eine GmbH umwandeln?
Ja, etwa durch Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz oder durch Einbringung in eine neue GmbH. Lassen Sie sich dabei steuerlich beraten. Den Gesamtablauf jeder Gründung zeigt unsere Checkliste zur Unternehmensgründung.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
