Gute Gründe für eine Gründung im Ausland
- Markteintritt: Kunden, Lieferanten oder Fördermittel im Zielland setzen oft eine lokale Gesellschaft voraus.
- Umzug: Wer seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt, gründet dort, wo er lebt und arbeitet.
- Internationale Struktur: Unternehmen mit Standorten in mehreren Ländern brauchen oft Tochtergesellschaften vor Ort.
- Rechtsrahmen: Manche Länder haben schnelle, digitale Gründungsverfahren oder für bestimmte Branchen günstige Regeln.
Ein Steuervorteil kann ein Nebeneffekt sein. Als alleiniges Motiv ist er bei Wohnsitz in Deutschland aber selten tragfähig, wie die folgenden Regeln zeigen.
Die wichtigsten deutschen Steuerregeln
Ort der Geschäftsleitung
Eine Kapitalgesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie hier ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat (§ 1 KStG). Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, also der Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen getroffen werden. Führen Sie eine ausländische Gesellschaft vom Schreibtisch in Deutschland aus, liegt die Geschäftsleitung in der Regel hier. Die Gesellschaft zahlt dann deutsche Steuern, und im Gründungsland können zusätzlich Pflichten entstehen.
Betriebsstätte
Auch ohne Geschäftsleitung in Deutschland kann eine Betriebsstätte entstehen, etwa ein Büro, Lager oder eine feste Geschäftseinrichtung (§ 12 AO). Die Gewinne dieser Betriebsstätte werden in Deutschland besteuert, soweit das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland das Besteuerungsrecht gibt.
Hinzurechnungsbesteuerung
Das Außensteuergesetz verhindert, dass passive Einkünfte wie bestimmte Zinsen oder Lizenzerträge in niedrig besteuerte Gesellschaften verlagert werden. Seit 2024 gilt eine Besteuerung unter 15 Prozent als niedrig. Solche Einkünfte werden den in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschaftern unter Umständen so zugerechnet, als hätten sie sie selbst erzielt.
Wegzug und Sozialversicherung
Wer selbst ins Ausland zieht und Anteile an Kapitalgesellschaften hält, muss die Wegzugsbesteuerung prüfen. Auch die Sozialversicherung folgt eigenen Regeln: Wo jemand versichert ist, hängt innerhalb der EU vor allem vom Ort der Tätigkeit ab.
Checkliste vor der Gründung
- Geschäftsmodell und Substanz: Wo sitzen Kunden, Mitarbeiter, Büro und Entscheider? Eine Briefkastenfirma ohne echte Tätigkeit vor Ort hält einer Prüfung kaum stand.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Welches Land darf welche Einkünfte besteuern? Deutschland hat mit vielen Staaten Abkommen geschlossen, die Details unterscheiden sich.
- Rechtsform im Zielland: Mindestkapital, Haftung, Buchführungs- und Prüfungspflichten sowie laufende Kosten für Registered Agent, Buchhaltung und Jahresabschluss.
- Bankkonto: Banken prüfen Auslandsgesellschaften genau. Planen Sie für die Kontoeröffnung Zeit und vollständige Unterlagen ein.
- Meldepflichten in Deutschland: Gründung oder Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften müssen dem Finanzamt gemeldet werden (§ 138 AO).
- Beratung: Holen Sie vorab eine Einschätzung eines Steuerberaters mit internationaler Erfahrung ein, idealerweise mit Kontakt zu Beratern im Zielland.
EU-Ausland: Niederlassungsfreiheit nutzen
Innerhalb der EU dürfen Unternehmer Gesellschaften in jedem Mitgliedstaat gründen und Zweigniederlassungen in anderen Staaten eröffnen. Eine im EU-Ausland gegründete Gesellschaft wird in Deutschland als solche anerkannt. Will sie hier dauerhaft tätig sein, meldet sie eine Zweigniederlassung zum Handelsregister an. Beliebt sind Länder mit digitalen Verfahren, englischsprachiger Verwaltung oder niedrigen Körperschaftsteuersätzen. Auf unserer Startseite verweisen wir beispielhaft auf Beratung zur Firmengründung auf Zypern.
Alternative: in Deutschland gründen und international verkaufen
Für viele Gründer ist eine deutsche GmbH oder UG die einfachere Wahl. Sie kann weltweit Kunden bedienen, ist bei Banken und Geschäftspartnern bekannt und lässt sich inzwischen komplett online gründen. Welche Rechtsform passt, vergleicht unser Überblick zu den Rechtsformen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
