98% unserer Kunden bewerten uns mit "Sehr gut"

Rechtsformen im Überblick: Welche passt zu Ihrer Gründung?

In Deutschland gibt es für Unternehmen drei große Gruppen von Rechtsformen: das Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG sowie Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG. Der wichtigste Unterschied ist die Haftung: Einzelunternehmer und die meisten Gesellschafter von Personengesellschaften haften mit ihrem Privatvermögen, bei Kapitalgesellschaften haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Welche Rechtsform die richtige ist, hängt von Haftungsrisiko, Kapital, Zahl der Gründer und Steuern ab.

Stand: November 2026

Rechtsformen in der Übersicht

Die Tabelle zeigt die Rechtsformen für Unternehmen, die Gründer in Deutschland am häufigsten wählen, mit den wichtigsten Eckdaten.

RechtsformGründerMindestkapitalHaftungHandelsregister
Einzelunternehmen1 Personkeinsunbeschränkt mit Privatvermögennur als Kaufmann (e.K.)
GbRmind. zwei Personenkeinsalle Gesellschafter unbeschränktnein, freiwillig Gesellschaftsregister
OHGmind. zweikeinsalle Gesellschafter unbeschränktja
KGmind. ein Komplementär und ein KommanditistkeinsKomplementär unbeschränkt, Kommanditisten bis zur Höhe ihrer Einlageja
GmbHab 1 Person25.000 Euro StammkapitalGesellschaftsvermögenja
UG (haftungsbeschränkt)ab 1 Personab 1 EuroGesellschaftsvermögenja
AGab 1 Person50.000 Euro GrundkapitalGesellschaftsvermögenja
eG (Genossenschaft)mind. drei Mitgliedergesetzlich keinsGenossenschaftsvermögenGenossenschaftsregister

Einzelunternehmen: die einfachste Rechtsform

Wer allein gründet und nichts anderes vereinbart, ist automatisch Einzelunternehmer. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, einen Gesellschaftsvertrag gibt es nicht, und die Gründung besteht im Wesentlichen aus Gewerbeanmeldung und Finanzamt. Freiberufler wie Ärzte, Architekten oder Journalisten melden sich nur beim Finanzamt an. Der Einzelunternehmer entscheidet allein und haftet mit seinem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Wächst der Betrieb so, dass er einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht, muss er sich als eingetragener Kaufmann (e.K.) ins Handelsregister eintragen lassen. Alle Schritte erklärt unser Ratgeber Einzelunternehmen gründen.

Personengesellschaften: GbR, OHG, KG und PartG

Personengesellschaften entstehen, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinschaftlich einen Zweck zu verfolgen. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Gewinne werden nicht bei der Gesellschaft, sondern bei den Gesellschaftern versteuert.

GbR: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR ist die Grundform. Sie entsteht schon durch einen formlosen Vertrag, etwa wenn zwei Dienstleister ein gemeinsames Projekt starten. Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt. Seit dem 1. Januar 2024 regelt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) die GbR neu. Sie kann sich freiwillig ins neue Gesellschaftsregister eintragen lassen und heißt dann eingetragene GbR (eGbR). Für bestimmte Geschäfte, etwa den Erwerb von Grundstücken, ist die Eintragung praktisch notwendig. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist zwar nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.

OHG: Offene Handelsgesellschaft

Die OHG ist die Rechtsform für Kaufleute, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Sie muss ins Handelsregister eingetragen werden, und alle Gesellschafter haften unbeschränkt. Seit dem MoPeG steht die OHG auch Freiberuflern offen, soweit ihr Berufsrecht das zulässt. Gegenüber Banken und Lieferanten gilt die OHG wegen der vollen Haftung aller Gesellschafter oft als kreditwürdig.

KG: Kommanditgesellschaft

In der Kommanditgesellschaft gibt es zwei Arten von Gesellschaftern. Mindestens ein Komplementär haftet unbeschränkt und führt die Geschäfte. Die Kommanditisten beteiligen sich finanziell am Unternehmen und haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Die KG eignet sich deshalb, wenn Partner Kapital geben, aber nicht mitarbeiten wollen.

Eine besondere Rechtsform ist die GmbH & Co. KG: Komplementär ist hier eine GmbH, sodass im Ergebnis keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Sie ist im Mittelstand verbreitet, aber in Gründung und Buchhaltung aufwendiger.

PartG: Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft ist für freie Berufe gedacht, etwa Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Ingenieure. Sie wird ins Partnerschaftsregister eingetragen. Für berufliche Fehler haftet neben der Gesellschaft nur der Partner, der den Auftrag bearbeitet hat. Als PartG mbB lässt sich die Haftung für Berufsfehler mit einer Berufshaftpflichtversicherung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken.

Kapitalgesellschaften: GmbH, UG, AG und KGaA

Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Sie schließt Verträge im eigenen Namen, und für ihre Schulden haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Gründung und laufender Betrieb sind aufwendiger: notarielle Beurkundung, Eintragung ins Handelsregister, doppelte Buchführung, Bilanz und Offenlegung des Jahresabschlusses.

GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist die beliebteste Kapitalgesellschaft. Das GmbH-Gesetz schreibt ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vor, von dem bei der Bargründung mindestens die Hälfte eingezahlt sein muss. Die Gesellschafter der GmbH haften nur mit ihrer Einlage, die Geschäftsführung übernimmt ein oder mehrere Geschäftsführer, die auch Gesellschafter sein können. Grundlage ist der notariell beurkundete Gesellschaftsvertrag (Satzung). Seit 2022 lässt sich eine GmbH auch online per Video gründen. Was beim Kapital gilt, steht im Beitrag Stammkapital der GmbH.

UG (haftungsbeschränkt): die Variante der GmbH

Die Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH für Gründer mit wenig Startkapital. Sie kann mit einem Euro Stammkapital gegründet werden. Im Gegenzug muss sie 25 Prozent des Gewinns in eine Rücklage stellen, bis das Kapital der GmbH von 25.000 Euro erreicht ist. Danach kann sie zur GmbH werden. Rechtlich gelten im Übrigen die Regeln des GmbH-Gesetzes.

AG und KGaA

Die Aktiengesellschaft braucht ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro, einen Vorstand, einen Aufsichtsrat und eine Hauptversammlung. Ihre Anteile, die Aktien, lassen sich leicht übertragen, und nur die AG kann an die Börse gehen. Für kleine Gründungen ist sie meist zu aufwendig. Die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) verbindet Elemente der AG und der KG und wird vor allem von Familienunternehmen genutzt, die Kapitalmarktzugang wollen, ohne die Kontrolle abzugeben.

Sonstige Rechtsformen

Steuerliche Unterschiede

Auch steuerlich unterscheiden sich die Rechtsformen deutlich:

Welche Variante günstiger ist, hängt von Gewinnhöhe, Ausschüttungen, Gehalt des Geschäftsführers und Hebesatz der Gemeinde ab. Eine Berechnung mit dem Steuerberater lohnt sich vor der Wahl der Rechtsform.

Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Diese Fragen helfen bei der Wahl der richtigen Rechtsform:

  1. Allein oder mit Partnern? Allein kommen Einzelunternehmen, GmbH, UG oder AG infrage. Mit mehreren Partnern zusätzlich GbR, OHG, KG oder PartG.
  2. Wie hoch ist das Haftungsrisiko? Bei großen Aufträgen, Mitarbeitern, Warenlagern oder riskanten Projekten spricht viel für eine Kapitalgesellschaft.
  3. Wie viel Kapital ist vorhanden? Ohne Startkapital bleiben Einzelunternehmen, GbR oder UG.
  4. Sollen Investoren einsteigen? Anteile an einer GmbH oder AG lassen sich klar regeln und übertragen.
  5. Wie viel Verwaltung ist tragbar? Bilanzierung, Notarkosten und Offenlegung kosten Zeit und Geld.
  6. Freier Beruf oder Gewerbe? Für freie Berufe gibt es mit der PartG eine eigene Form, für manche Berufe gelten Vorgaben der Kammern.

Faustregel: Für einen Test mit geringem Risiko reicht oft das Einzelunternehmen oder die GbR. Sobald Haftungsrisiken oder Gewinne wachsen, lohnt der Wechsel in eine GmbH oder UG. Ein späterer Rechtsformwechsel ist möglich, kostet aber Aufwand.

Häufige Fragen zu Rechtsformen

Welche Rechtsform für eine Person?

Für eine Person kommen Einzelunternehmen, Ein-Personen-GmbH, UG oder AG infrage. Für die meisten Solo-Gründer läuft es auf Einzelunternehmen oder UG/GmbH hinaus, je nachdem, wie wichtig die Haftungsbeschränkung ist.

Was ist besser, UG oder Einzelunternehmen?

Das Einzelunternehmen ist günstiger und einfacher, die UG schützt das Privatvermögen. Die UG verursacht aber Notar-, Register- und Bilanzkosten und muss Rücklagen bilden. Bei geringem Risiko ist das Einzelunternehmen oft ausreichend.

Was ist der Nachteil einer GbR?

Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt, auch für Fehler der anderen Gesellschafter. Ohne Vertrag gelten die gesetzlichen Regeln, die oft nicht zu den Vorstellungen der Partner passen.

Wo bekomme ich Beratung?

Die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer bieten kostenlose Gründungsberatung. Für steuerliche und vertragliche Fragen sind Steuerberater und Rechtsanwälte die richtigen Ansprechpartner. Die nächsten Schritte nach der Wahl der Rechtsform zeigt unsere Checkliste zur Unternehmensgründung.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.