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Stammkapital der GmbH: Was Gründer wissen müssen

Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro (§ 5 GmbHG). Bei einer Bargründung muss vor der Anmeldung zum Handelsregister nicht alles eingezahlt sein, sondern mindestens ein Viertel jedes Geschäftsanteils und insgesamt mindestens 12.500 Euro. Das Geld gehört danach der Gesellschaft und darf für den Geschäftsbetrieb ausgegeben werden.

Stand: November 2026

Wozu dient das Stammkapital?

Gesellschafter einer GmbH haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen. Im Gegenzug soll das Stammkapital Gläubigern eine Mindestsicherheit geben. Es ist im Gesellschaftsvertrag festgelegt und im Handelsregister eingetragen, sodass jeder die Kapitalausstattung nachlesen kann. Wie die GmbH im Vergleich zu anderen Rechtsformen dasteht, zeigt unser Überblick zu den Rechtsformen.

Wie viel muss bei der Gründung eingezahlt werden?

Das Stammkapital teilt sich in Geschäftsanteile, die die Gesellschafter übernehmen. Für die Einzahlung gilt nach § 7 Abs. 2 GmbHG:

Beispiel: Zwei Gesellschafter gründen eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und übernehmen je einen Anteil von 12.500 Euro. Zahlt jeder 6.250 Euro ein, sind beide Bedingungen erfüllt. Der Rest bleibt eine offene Einlageforderung der Gesellschaft gegen die Gesellschafter.

Die Geschäftsführer versichern bei der Anmeldung, dass die Einlagen bewirkt sind und endgültig zu ihrer freien Verfügung stehen. Eine falsche Versicherung ist strafbar.

Bargründung und Sachgründung

Bei der Bargründung überweisen die Gesellschafter das Geld auf ein Konto der Gesellschaft in Gründung. Die Bank bestätigt den Eingang, und dieser Nachweis geht über den Notar an das Registergericht.

Bei der Sachgründung bringen Gesellschafter statt Geld Vermögensgegenstände ein, etwa Maschinen, Fahrzeuge oder ein bestehendes Einzelunternehmen. Sacheinlagen müssen vor der Anmeldung vollständig geleistet werden. Zusätzlich ist ein Sachgründungsbericht nötig, und das Gericht prüft, ob der Wert stimmt. Ist die Sacheinlage überbewertet, muss der Gesellschafter die Differenz in Geld nachzahlen.

Darf das Stammkapital ausgegeben werden?

Ja. Das Stammkapital ist kein Sparbuch, das unangetastet bleiben muss. Die GmbH darf es für Miete, Ausstattung, Waren oder Gehälter einsetzen. Verboten ist es, das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen an die Gesellschafter auszuzahlen (§ 30 GmbHG). Auch verdeckte Rückzahlungen, etwa ein Darlehen an den Gesellschafter direkt nach der Einzahlung, können problematisch sein und die Einlagepflicht wieder aufleben lassen.

Wer vor der Eintragung bereits Geschäfte im Namen der Gesellschaft macht, sollte die Unterbilanzhaftung kennen: Ist das Vermögen der GmbH zum Zeitpunkt der Eintragung geringer als das Stammkapital, müssen die Gesellschafter die Lücke ausgleichen.

Die UG als Alternative mit wenig Kapital

Wer keine 12.500 Euro aufbringen kann oder will, kann eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen. Sie ist eine Variante der GmbH und kann rechnerisch mit einem Euro Stammkapital gegründet werden. Dafür gelten zwei Besonderheiten nach § 5a GmbHG: Das Stammkapital muss vor der Anmeldung voll und in bar eingezahlt sein, und ein Viertel des Jahresüberschusses muss in eine Rücklage fließen, bis das Kapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dann kann die UG in eine GmbH umfirmieren. Ein sehr niedriges Kapital ist allerdings ein Risiko, weil schon kleine Verluste zur Überschuldung führen können.

Stammkapital bei der Online-Gründung

Auch wer die GmbH online gründet, zahlt das Kapital auf ein Geschäftskonto ein und weist die Einzahlung nach. Erst danach reicht der Notar die Anmeldung zum Handelsregister ein. Viele Banken bieten dafür eigene Gründungskonten an, deren Bedingungen sich lohnen zu vergleichen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.